Muss ich meine Regale denn zwingend überprüfen lassen?
SN EN 15635 und SUVA-Richtlinien zur Folge müssen die Regalsysteme spätestens alle 12 Monate von einer befähigten Person geprüft werden – genau dafür bin ich für Sie da!
Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) regelt im Artikel 32b die Instandhaltung von Arbeitsmitteln: «Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.»
Ihr Mehwert mit RegalBlick
Ich prüfe Ihre Regalanlagen als unabhängige Fachperson gemäss den geltenden Normen und gesetzlichen Anforderungen. Die Inspektion berücksichtigt Einsatzart, Nutzung und spezifische Gefährdungen und wird vollständig dokumentiert. So erfüllen Sie Ihre Pflichten und erhalten eine klare, nachvollziehbare Dokumentation als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und der SUVA.
Damit ist die Sicherheit im Lager gewährleistet und die Regalinspektion für Sie geregelt – fachgerecht und zuverlässig.